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EX-VERFASSUNGSRICHTERIN LÜBBE-WOLFF: AfD-AUSGRENZUNG KANN RADIKALE KRÄFTE STÄRKEN

Bild übernommen aus Facebook: https://www.facebook.com/groups/1709653540167088/user/61558405500189

Das Interview mit der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff in Legal Tribune Online (LTO)* vom 26. September 2026 enthält einige bemerkenswerte Aussagen zur AfD, die mir für die weitere Deutschlandpolitik aus juristischer Sicht wichtig erscheinen.

Besonders interessant finde ich, dass Lübbe-Wolff die politische Ausgrenzung der AfD kritisiert, ohne die problematischen und radikalen Strömungen innerhalb der Partei zu verharmlosen. Sie argumentiert überwiegend rechtsstaatlich und institutionell, nicht parteipolitisch.

Ich habe die wichtigsten Aussagen aus dem Originalinterview herausgefiltert. Die Zitate sind wörtlich übernommen.

Die sieben wichtigsten Passagen zur AfD

1. Ausgrenzung der AfD gefährdet das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht

„Weiter spielt vermutlich eine wichtige Rolle, dass die AfD bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts außen vor gehalten wird. Das bestätigt viele Menschen in der Ansicht, dass ein Machtkartell der ‚Altparteien‘ die Veränderungen blockiert, die sie sich wünschen.“

Ihre anschließende Feststellung ist besonders bemerkenswert:

„Wenn immer mehr Menschen rechts wählen, über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts aber in Reaktion darauf immer mehr mit Stimmen von links entschieden wird, das kann dem breiten Vertrauen, das man dem Gericht wünscht, auf die Dauer nicht zuträglich sein.“

2. AfD-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht?

Auf die Frage, ob auch von der AfD vorgeschlagene Richter am Bundesverfassungsgericht beteiligt werden sollten, antwortet sie:

„Ich hielte das für sinnvoll.“

Sie verweist auf AfD-nominierte Richter an Landesverfassungsgerichten sowie auf vergleichbare Beteiligungen von FPÖ und SVP in Österreich und der Schweiz.

„Dort, wo man solche politischen Kräfte in Gerichte einbindet, ist über funktionelle Probleme nichts zu hören.“

3. Die Brandmauer schreckt geeignete Richterkandidaten ab

„Die Brandmauer führt allerdings dazu, dass potenziell geeignete Personen, etwa aus dem Universitätsmilieu, sich gar nicht erst aus der Deckung wagen, weil sie das Ende ihrer Karriere befürchten.“

Allerdings fordert sie ausdrücklich, die fachliche Eignung und die bisherigen Rechtsauffassungen sämtlicher Kandidaten genau zu prüfen.

4. Befürchtete Blockade durch AfD-Richter

„Diese Befürchtung halte ich für überzogen.“

Eine systematische Blockade der Gerichtsarbeit wäre nach ihrer Einschätzung eine sanktionierbare Pflichtverletzung. Sie erläutert außerdem, warum ein solches Verhalten Entscheidungen des Gerichts nicht grundsätzlich verhindern könnte.

5. Dauerhafte Ausgrenzung stärkt die radikalen Kräfte

Diese Passage halte ich für eine der politisch wichtigsten:

„Wenn die AfD sich im Bund dauerhaft als relevante politische Kraft etabliert, womit nun wohl zu rechnen ist […]“

Sie hält es dann für absehbar, dass die Partei mehr als einen von ihr vorgeschlagenen Verfassungsrichter beanspruchen wird. Ihre Warnung richtet sich gegen eine Politik

„radikaler, auch Gemäßigte und Gemäßigtes treffender Ausgrenzung“

die nach ihrer Einschätzung radikale Kräfte und die Partei selbst weiter stärken könnte.

6. Deutliche Skepsis gegenüber einem AfD-Verbot

„Ein Parteiverbot sehe ich nach wie vor kritisch. Die große Mehrheit der AfD-Wähler ist nicht rechtsextrem. Und mit den vorhandenen Gutachten, soweit ich die gelesen habe, habe ich erhebliche Probleme.“

Auf die Nachfrage, welche Probleme sie meine:

„Die tragen zwar allerhand Abscheuliches zusammen, aber manches wird auch überinterpretiert, und mir fehlen systematische Auswertungen, unter anderem zum Umgang der Partei mit den problematischen Äußerungen.“

7. Grundrechtsverwirkung statt sofortiger Parteiverbotsprüfung

„Man sollte zunächst Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen besonders radikale Personen prüfen. Wenn man dafür keine Chance sieht, kann man ein Parteiverbot erst recht vergessen.“

Das ist ein bemerkenswerter juristischer Vorschlag. Wichtig ist allerdings: Eine Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG und ein Parteiverbot nach Artikel 21 GG haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Lübbe-Wolffs Schlussfolgerung ist deshalb ihre rechtliche Einschätzung, keine verbindliche Aussage über die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens.

*https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-75-jahre-afd-richter-verbot-aktivistisch-richterwahl-sinnlose-arbeit
THEMA+Quelle: Legal Tribune Online, Interview von Dr. Markus Sehl mit Gertrude Lübbe-Wolff, 26.09.2026, „Das Gericht ist kreativ, aber nicht aktivistisch“.
Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Im Sommer erschien Ihr Buch „Braucht das Bundesverfassungsgericht (mehr) Reform?“ bei Klostermann, Frankfurt am Main 2026; 202 S., 24,80 €.

 

 

Ex-Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff: Die große Mehrheit der AfD-Wähler ist nicht rechtsextrem

Ich konzentriere den Schwerpunkt auf drei Aussagen von Frau Lübbe-Wolff: 1. AfD-Richter nicht grundsätzlich ausschließen, 2. die Folgen der Brandmauer hinterfragen und 3. die Beweislage für ein Parteiverbot kritischer prüfen.

GENERALKRITIK KOMMENTIERT

Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff (2002–2014) stellt in einem Interview mit Legal Tribune Online vom 26. September 2026 einige bemerkenswerte Überlegungen zur politischen Ausgrenzung der AfD an.

Sie hält es für sinnvoll, auch von der AfD vorgeschlagene, fachlich geeignete Kandidaten in das Bundesverfassungsgericht zu wählen. Die sogenannte Brandmauer könne qualifizierte Bewerber abschrecken und die radikalen Kräfte innerhalb der Partei zusätzlich stärken.

Auch gegenüber einem AfD-Parteiverbot äußert sie erhebliche rechtliche Vorbehalte. Insbesondere kritisiert sie die Aussagekraft der ihr bekannten Gutachten und warnt vor Überinterpretationen.

Ihre Aussagen verdienen Aufmerksamkeit – gerade weil sie von einer ehemaligen Richterin des höchsten deutschen Gerichts stammen und politische Ausgrenzung nicht mit rechtsstaatlicher Auseinandersetzung gleichsetzen.

Eine wichtige Einschränkung

Lübbe-Wolff ist keineswegs eine unkritische Verteidigerin der AfD. Im selben Interview bezeichnet sie eine Äußerung von Ulrich Siegmund über Rüstungsgüter für eine spätere Remigrations- und Abschiebeoffensive als erschütternd.

Gerade darin liegt die besondere Aussagekraft des Interviews: Sie kritisiert bestimmte Positionen der AfD scharf und lehnt dennoch deren pauschale Ausgrenzung aus der Verfassungsrichterwahl ab.

Aus Sicht von  Generalkritik ist das eine überzeugendere Argumentation als eine bloße Abrechnung mit der Brandmauer.

 

 

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