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Anbei die Originale des Forderungstextes dieser Anwaltskanzlei

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KSP-Forderung: 326 Euro für ein Miniaturfoto einer Tagesschau-Sprecherin

Abmahnindustrie  statt Urheberrecht?

Für ein kleines Bild einer Tagesschau-Sprecherin auf meiner nichtkommerziellen Internetseite erhielt ich von der Rechtsanwaltskanzlei KSP eine Forderung über rund 326 Euro. Das Bild hatte ich etwa eineinhalb Jahre zuvor aus Facebook übernommen.

Dass auch ein einfaches Foto oder Einzelbild urheberrechtlich geschützt sein kann, bestreite ich nicht. Meine Kritik beginnt vielmehr dort, wo wegen einer kleinformatigen, nichtkommerziellen Bildnutzung Forderungen von mehreren hundert Euro erhoben werden und sich die Frage nach Rechteinhaberschaft, Berechnung und Verhältnismäßigkeit stellt.

Mit der Offenlegung des Kanzleischreibens möchte ich die Öffentlichkeit informieren und zugleich erfahren, wie häufig vergleichbare Forderungen von KSP im Zusammenhang mit Picture Alliance bereits vorgekommen sind. Mich interessieren ausdrücklich keine Beschimpfungen, sondern belegbare Erfahrungen: Wer hat ein vergleichbares Forderungsschreiben erhalten, in welcher Höhe, wegen welcher konkreten Bildnutzung und mit welchem Ausgang?

Was genau ist Gegenstand der Forderung?

Bei dem beanstandeten Bild handelt es sich um ein sehr kleines Bild einer Tagesschau-Sprecherin, das auf meiner Internetseite zur Illustration eines kritischen Beitrags über die Tagesschau verwendet wurde. Ob und in welchem Umfang für genau dieses Bild Nutzungsrechte bestehen und von Picture Alliance geltend gemacht werden können, ist von der davon getrennten Frage zu unterscheiden, ob die konkrete Höhe der Forderung angesichts der Art der Nutzung angemessen erscheint.

Die Tatsache, dass ein Bild bereits vielfach im Internet oder in sozialen Medien verbreitet wurde, beseitigt einen möglichen Urheberrechtsschutz nicht. Gerade deshalb interessieren mich die konkreten Grundlagen der hier geltend gemachten Forderung.

Offene Fragen an Picture Alliance und KSP

  1. Wer ist der ursprüngliche Rechteinhaber des konkret beanstandeten Bildmaterials?
  2. Auf welcher nachweisbaren Rechtekette beruht die Berechtigung von Picture Alliance, Ansprüche wegen genau dieser Nutzung geltend zu machen?
  3. Welche Rolle spielen dabei Größe des Bildes, Reichweite der Internetseite, Dauer der Veröffentlichung und der nichtkommerzielle Charakter der Nutzung?
  4. Mit welchen technischen oder organisatorischen Verfahren werden nicht lizenzierte Bildverwendungen im Internet ermittelt?
  5. Warum wird bei geringfügigen nichtkommerziellen Nutzungen nicht zunächst die Entfernung des Bildes verlangt, bevor eine Geldforderung erhoben wird?
  6. Steht eine Forderung von mehreren hundert Euro bei einer solchen kleinformatigen Nutzung noch in einem vernünftigen Verhältnis zur konkreten Verwendung?

Schützt das Urheberrecht noch Künstler – oder vor allem Geschäftsmodelle?

Jenseits des konkreten Falls stellt sich für mich eine grundsätzliche rechtspolitische Frage. Urheber, Fotografen und Bildagenturen haben selbstverständlich Anspruch darauf, dass bestehende Rechte respektiert werden. Problematisch wird es aus meiner Sicht dort, wo die systematische Auffindung auch kleinster Rechtsverletzungen und deren nachträgliche finanzielle Verfolgung ein erhebliches Eigengewicht gewinnen.

Wenn Privatpersonen und kleine nichtkommerzielle Internetseiten wegen eines einzelnen Illustrationsbildes Forderungen von mehreren hundert Euro erhalten, kann dies eine erhebliche Abschreckungswirkung entfalten. Deshalb halte ich die Frage für berechtigt, ob das geltende Urheberrecht bei geringfügigen, nichtkommerziellen Veröffentlichungen ausreichend zwischen dem legitimen Schutz wirtschaftlicher Rechte und der Verhältnismäßigkeit einer Geldforderung unterscheidet.

Meine rechtspolitische Kritik richtet sich deshalb nicht gegen das Urheberrecht als solches. Sie richtet sich gegen mögliche Auswüchse eines Systems, in dem technische Suchmöglichkeiten eine massenhafte Ermittlung kleinster Bildnutzungen ermöglichen und anschließend Forderungen entstehen können, die für den einzelnen privaten oder kleinen nichtkommerziellen Betreiber erheblich sind.

Warum ich diesen Fall öffentlich mache

Schon früher erhielt ich wegen im Internet verwendeter Fotos von Sahra Wagenknecht und Olaf Scholz entsprechende Forderungsschreiben. Der jetzige Fall ist für mich deshalb Anlass, nicht nur über meine eigene Erfahrung zu berichten, sondern andere Betroffene nach ihren Erfahrungen zu fragen. Nach meinem Dafürhalten ist es nahezu unmöglich, bei nicht gekennzeichneten Bildern von Millionen deutschen Politikern die Urheberschaft bzw. eine mögliche Lizensierung herauszufinden.

Wer von KSP, Picture Alliance oder anderen Rechteverfolgern wegen einer vergleichbaren geringfügigen Bildnutzung bereits eine Zahlungsforderung erhalten hat, kann den Fall in der Kommentarspalte schildern. Hilfreich sind insbesondere Forderungshöhe, Art und Größe des verwendeten Bildes, kommerzielle oder nichtkommerzielle Nutzung, Dauer der Veröffentlichung und der Ausgang des Verfahrens.

Picture Alliance gehört natürlich nicht das halbe Internet. Aber als kleiner Internetseitenbetreiber kann man nach mehreren solchen Schreiben durchaus den Eindruck bekommen, dass einem ihre Bildrechte an erschreckend vielen Stellen begegnen.

 

Ein Kommentar

  1. Ziemliche Umverschämtheit diese ksp-Kanzlei. Es klingt nach organisierter Abzocke, betrügerischen Machenschaften oder Internetkriminalität oder sogar von einer kriminellen Vereinigung.
    Den Ärger einiger im Internet habe ich gelesen. Ihren Ärger begründen einige damit, dass das Foto:

    1. kein künstlerisches Foto einer Person ist;
    2. eine zufällige Sprecherin zeigt und aus einem laufenden Tagesschau-Programm heraus fotografiert wurde;
    3. in mehreren sozialen Medien schon vielfach veröffentlicht wurde;
    4. nicht für kommerzielle Zwecke benutzt wurde;
    5. schon eineinhalb Jahre unbeanstandet in kleinem, fast unkenntlichem Maßstab im Internet stand;
    6. eine Person zeigt, die wir alle bereits durch unsere Rundfunkbeiträge bezahlen mussten;
    7. durch den kritischen Spruch unterhalb des Tagesschau-Fotos den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich um eine politisch motivierte Bestrafung oder Abschreckungsmaßnahme handeln könnte.

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